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08.01.2020 Atemschutz Einsatzgrundsätze

+++ Geräteträger frischen Kenntnisse auf; Eigene Sicherheit höchstes Gebot +++

Der erste Atemschutzdienst im Jahr 2020 brachte zunächst die besten Glückwünsche der AGT Führung für das neue Jahr, wie auch erste theoretische Kenntnisse von AGT Grundlegenheiten. Dabei spielen die Einsatzgrundsätze und die jährliche Unterweisung eine besondere Rolle.

AGT Ausbildungsleiter Hartmut Bauer begrüßte über 20 Einsatzkräfte am Mittwochabend im Unterrichtsraum der Stützpunktfeuerwehr. Anhand einer theoretischen Unterlage wurden grundlegende Einsatzgrundsätze für den Einsatz unter Isoliergeräten (Atemschutzgeräten) nach FwDv 7 intensiv vermittelt.

Neben der notwendigen, ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung nach G26.3 müssen geistige und körperliche Fitness und der erfolgreich absolvierte Atemschutzlehrgang personenbezogen vorhanden sein. Ohne diese Grundlagen kein Einsatz unter Atemschutz…

Der Atemschutz hat in den vergangenen Jahrzehnten an Wichtigkeit elementar gewonnen. Kein Brand oder Feuer, ohne dass sich die eingesetzten Einsatzkräfte gegen den giftigen, toxischen und ungesunden Rauch schützen müssen. Allein die Vielzahl der Kunststoffarten, die vielen chemischen Verbindungen und pyrolysen Gase bei einem Feuer machen den Einsatz mehr als zwingend. Daher sind auf allen Löschfahrzeugen Atemschutzgeräte vorgeschrieben, um diese schnell griff-, und einsatzbereit zu haben.

Die notwendigen Einsatzgrundsätze sind einfach: Der Atemschutzgeräteträger muss sich im Einsatzfall einsatzbereit fühlen und gewisse Regeln einhalten. Bartträger sind ausgeschlossen, es muss mind. Truppweise vorgegangen werden, Sicherungstrupps müssen eingerichtet werden, Sprechfunkgeräte müssen mitgeführt werden, nur geeignete und geprüfte Isoliergeräte dürfen genutzt werden und eine Atemschutzüberwachung muss vor Ort eingerichtet sein - um nur eine wenige der Einsatzgrundsätze aus der Feuerwehr Dienstvorschrift 7 (FwDv7 Atemschutz) zu nennen.

Am Abend wurden alle denkbaren Grundsätze besprochen und allen zur Auffrischung mitgegeben. Nach dem Theorieteil wurden in der Fahrzeughalle die vorhanden Sicherheitsgurte zusammengetragen und auf das Ablaufdatum / Herstellungsdatum untersucht. Dabei wurden einige Sicherheitsgurte geplant ausgesondert - da Sie das Ende des Lebenszyklusses erreicht haben - somit für den Realeinsatz als unsicher eingestuft werden müssen.

Sicherheitsgurte: Maximale Verwendungsdauer von 10 Jahren (DIN 14927 Typ B) beziehungsweise 12 Jahren (DIN 14927 Typ A). Die ausgesonderten Sicherheitsgurte müssen von der Gemeinde Wedemark neu beschafft werden, um die Einsatzbereitschaft der AGT Träger zu gewährleisten.

©2020; Bild,Text: Holger Bauer